Jahrestagung und Mitgliederversammlung 2023 im Kloster Nimbschen bei Grimma

Vom 18. bis zum 20. September 2023 fand in diesem Jahr die Jahrestagung samt Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Teilnehmergemeinschaften (BTG e. V.) statt. In diesem Jahr begrüßte der ausrichtende Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen im Tagungsort Kloster Nimbschen bei Grimma rund 50 Gäste.

Am ersten Tag lernten die Tagungsteilnehmer im Rahmen einer ausgedehnten Stadtführung die Stadt Grimma kennen. Neben der historischen Altstadt lag der Fokus auf dem örtlichen Hochwasserschutz. Interessiert besichtigten die Teilnehmer die rund 57 Millionen Euro teure Hochwasserschutzanlage und bekamen von einem Stadtführer dargelegt, wie mit einem solchen Projekt ganz nebenbei ein entscheidender Wandel in der Stadtentwicklung initialisiert wurde.

Am zweiten Tag folgte eine Fachexkursion in den Ortsteil Körlitz der Gemeinde Lossatal. Bürgermeister Uwe Weigelt präsentierte dort zusammen mit der Teilnehmergemeinschaft Körlitz (Riezschke) ein integriertes Entwicklungskonzept. Anhand des Konzeptes sollen sowohl die landwirtschaftlichen Nutzflächen als auch die Ortslage nachhaltig weiterentwickelt werden. Die Gemeinde zeigte, wie sie gemeinsam mit der Flurneuordnung eine innerörtliche Brachfläche entsiegeln will und durch das Anlegen eines kleinen parkähnlichen Areals samt Spielplatz einen neuen Dorfgemeinschaftsplatz etablieren möchte.

Vor den Toren des Ortes wurde durch die Teilnehmergemeinschaft Körlitz präsentiert, wie ein bisher verrohrtes Gewässer auf über 1,5 km offengelegt wurde. Durch eine geschickte Trassenführung eines parallel angelegten Weges konnten alle landwirtschaftlichen Nutzflächen erschlossen werden und gleichzeitig ein Teil des Elbe-Leipzig Radfernweges von einer stark befahrenen Kreisstraße zurück in die Natur geholt werden.

In Hohburg, einem weiteren Ortsteil der Gemeinde Lossatal, erfuhren die Tagungsteilnehmer anschließend im Steinarbeiterhaus alles über die Lebensweise der Steinbrecher sowie die Geschichte der nordwestsächsischen Steinindustrie.

Anschließend ging es nach Dreiskau-Muckern, einem Ort, der beinahe heute nicht mehr existiert hätte. Die seit den fünfziger Jahren unter Bergrecht stehende Gemeinde sollte, so war der Plan, für den Tagebau Espenhain devastiert werden. Als 1993 diese Entscheidung revidiert wurde, lebten von einst 570 Bewohnern nur 50 vor Ort.

Anschließend wurden mit einer Schiffsrundfahrt auf dem Störmthaler See die nunmehr gefluteten Reste des Espenhainer Braunkohletagebaus besichtigt. Die weithin sichtbare sogenannte VINETA symbolisiert als schwimmendes, kirchenähnliches Gebäude die ehemalige Magdeborner Kirche die auch dem Tagebau weichen musste.

Am dritten und letzten Tag fand im Kaysersaal des Klosters Nimbschen die Mitgliederversammlung statt. Eröffnet wurde diese durch Präsident Ekkehard Horrmann und mit Grußworten vom Landrat des Landkreises Leipzig Henry Graichen sowie Abteilungsleiter Thomas Treppmann vom Staatsministerium für Regionalentwicklung, welcher den Staatsminister Schmidt vertrat. „Der Strukturwandel der Region kann nur mit begleitenden Flurneuordnungsverfahren gelingen“, resümierte dabei Landrat Graichen, mit Blick auf mehr als 20 000 Hektar Verfahrensfläche allein im Landkreis Leipzig.

In seinem Gastvortrag skizzierte Herr Thomas Zechendorf von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, mit welchen vielfältigen planerischen Ansätzen der tags zuvor besichtigte Hochwasserschutz der Stadt Grimma entwickelt wurde.

Durch die Mitgliederverbände wurde auch im Rahmen der Tagung wiederholt Kritik an den avisierten Kürzungen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK“ laut. Mit großer Sorge wird von allen Mitgliedsverbänden, die für das Jahr 2024 geplanten Kürzungen in Höhe von rund 293 Mio. Euro verfolgt. Die vollständige Streichung des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung, mit einem Bundesmittelvolumen von 170 Millionen Euro, steht in einem eklatanten Widerspruch zum Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025. Die als Staatsziel im Grundgesetz verankerte Aufgabe zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine noch lange nicht abgeschlossene generationenübergreifende Aufgabe. Diese kann und sollte nicht kurzfristigen Herausforderungen untergeordnet werden. Ohne vitale ländliche Räume, die 91% der Fläche Deutschlands ausmachen und in denen 57% der Bundesbürger zuhause sind, können die Klimaschutz- sowie Energieziele Deutschlands bei gleichzeitigem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen nicht erreicht werden. 

Die Mitgliederverbände forderten einstimmig den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung zu erhalten, aufzustocken und auszubauen, so wie es der erklärte politische Wille ist.

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