Unsere Themen

Jede Zeit verlangt eigene Antworten. Die Aufgaben der kommenden Jahre erfordern intelligente und kreative Lösungen.
Deshalb wollen wir …

  • uns durch bodenordnende Maßnahmen der Flurbereinigung für die ideelle und gemeinnützige Förderung des ländlichen Raums und der Landentwicklung einsetzen.
  • den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern des BTG fördern.
  • uns am Aufbau des Netzwerks für den ländlichen Raum beteiligen.
  • die Meinungsbildung nach innen und nach außen mit innovativen Denkanstößen bereichern.
  • unsere Interessen auf Bundes- und Europaebene vertreten.
  • uns in Beiräten auf Bundes- und Europaebene engagieren.

Unsere Themen

  • Flurneuordnung in der GAP 2020 der EU
  • Der ländliche Raum braucht Verbündete
  • Föderalismusreform – Gutachten zum Flurbereinigungsrecht

Flurneuordnung in der GAP 2020 der EU

Das Instrument Flurneuordnung unterstützt in vielen gesellschaftlich und politisch relevanten Bereichen eine nachhaltige und integrative ländliche Entwicklung und kann wesentlich zur Umsetzung der Europa-Strategie 2020 und der GAP 2020 der Europäischen Union beitragen. Den aktuellen Standpunkt des BTG finden Sie hier als Download:

Flurneuordnung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2020

Der ländliche Raum braucht Verbündete

ländlicher RaumDer ländliche Raum steht vor großen Herausforderungen. Klimawandel, demogra-phische Entwicklung, Erhaltung der Kultur-landschaft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Land- und Forstwirtschaft sind nur einige Schlagworte in diesem Zusammenhang.

Bodenordnung nach dem Flurbereinigungs- gesetz ist ein erprobtes Instrument der Land-entwicklung, um erfolgreich auf diese Herausforderungen zu reagieren.

Der Bundesverband für Teilnehmergemein- schaften (BTG) setzt sich in zahlreichen Gesprächen mit den politisch Verantwort- lichen und mit befreundeten Organisationen und Verbänden dafür ein, dass der Landentwicklung auch in Zukunft der notwendige Stellenwert zugemessen wird.

Die Diskussion über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU in der Förderperiode 2014 ff. ist bereits eingeläutet und in vollem Gange. Die Landentwicklung braucht hierfür Verbündete auf allen Ebenen: im EU-Parlament, im Deutschen Bundestag, in den Landesparlamenten und in den Kommunen.

Die Europäische Kommission hat am 18.11.2010 ihre Vorschläge für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis zum Jahr 2020 vorgelegt. Den Volltext der Mitteilungen finden Sie hier zum Download.

Mitteilung der EU-Kommission – GAP von 2014 bis 2020

Die Verbände wurden am 22.11.2010 in Berlin durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterrichtet. Hierbei war auch der BTG vertreten. Unser Bundesverband wird sich auch weiterhin aktiv in die laufende Diskussion einbringen.

Föderalismusreform I – Gutachten zum Flurbereinigungsrecht

Der Bundesverband der Teilnehmergemeinschaften e.V. (BTG) hat sich im Rahmen des An-hörungsverfahrens zur Föderalismusreform gegen die geplante Verlagerung des Flurbereinigungs-rechts vom Bund auf die Länder ausgesprochen. Bereits in diesem Diskussionsprozess konnte mit Herrn Univ.-Prof. i.R. Dr.-Ing., Dr.h.c. mult. Erich Weiß ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bodenrechts gewonnen werden, der die Auffassung des BTG, das materielle Recht der Flurbereinigung nicht auf die Länder zu übertragen, nachhaltig unterstützt hat.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 hat der Gesetzgeber die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz der Flurbereinigung vom Bund auf die Länder angekündigt. Die beabsichtigte Verlagerung des Flurbereinigungsrechts auf die Länder durch die Grundge-setzänderung ist jedoch nicht vollzogen worden.
Damit bleibt die Zuständigkeit des Bundes für das materielle Recht der Flurbereinigung als ländliches Bodenrecht unverändert erhalten.
Dies wird mit der von Prof. Weiß nun vorgelegten Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen.

Eine Publikation „Zur Reform des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom selben Autor finden Sie in der ZfV Heft 4/2006, Seite 204.

Die vollständige Dokumentation (25 MB!) erhalten Sie hier.