Die Mitglieder des BTG sind Verbände der Teilnehmergemeinschaften nach § 26a und § 26e des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).
Seit der Gründung im Jahr 2001 sind bundesweit 26 Verbände dem BTG beigetreten.
Die Mitglieder bilden gemeinsam die mindestens einmal im Jahr einberufene Mitgliederversammlung. Bei den Sitzungen werden sie vertreten durch ihre jeweiligen Vorsitzenden oder einen Bevollmächtigten. Weitere Vertreter der Mitglieder können ohne Stimmrecht an den Versammlungen teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von vier Jahren. Sie beschließt u.a. über die Entgegennahme des Berichts des Vorstands, die Genehmigung des Haushaltsplans und Änderungen der Satzung.
BTG e.V.
Der Sitz des BTG e. V. ist in Berlin
Baden-Württemberg
VTG Baden-Württemberg
Bayern
LVLE Bayern
VLE Mittelfranken
VLE Niederbayern
VLE Oberbayern
VLE Oberfranken
VLE Oberpfalz
VLE Schwaben
VLE Unterfranken
Brandenburg
VLF Brandenburg
Niedersachsen
FBV Emsland/Grafschaft Bentheim
FBV Oldenburg-Ostfriesland
VTG Osnabrück
VTG Südostniedersachsen
VTG Sulingen
VTG Weser-Elbe
Nordrhein-Westfalen
VTG Köln
Rheinland-Pfalz
VTG Rheinland-Pfalz
Sachsen
VLN Sachsen
Sachsen-Anhalt
VTG Sachsen-Anhalt
Thüringen
VLF Thüringen